leistungen
  • Vorgerichtliches Inkasso

Alle notwendigen Vorgehensweisen werden stets der aktuellen Gesetzeslage und individuell dem jeweiligen Schuldnerprofil angepasst. So werden z.B. auch angemessene Ratenzahlungen vereinbart und überwacht.

  • Gerichtliches Mahnverfahren

Sollten alle außergerichtlichen Maßnahmen zum Forderungseinzug ohne Erfolg bleiben, wird nach Absprache das gerichtliche Mahnverfahren durch uns eingeleitet. Nur für den Fall, dass der Schuldner ein Rechtsmittel einlegt, entscheiden Sie, ob durch einen uns angeschlossenen Rechtsanwalt Klage erhoben werden soll.

  • Nachgerichtliches Inkasso

Nach Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) ist die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner möglich, um so auch weiterhin Ihre Forderung durchzusetzen.

Sollten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenwärtig erfolglos bleiben, werden in regelmäßigen Abständen die Vermögensverhältnisse Ihres Schuldners geprüft. Ihre Forderung bleibt also stets aktuell - bis zu 30 Jahren.

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  • Einzug von gerichtlich titulierten Forderungen

Die Bearbeitung von bereits rechtskräftig titulierter Forderungen übernehmen wir gegen eine geringe Gebühr. Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine zuvor vereinbarte Erfolgsprovision. Hier können Sie also nur gewinnen.