Alle notwendigen Vorgehensweisen werden stets der aktuellen
Gesetzeslage und individuell dem jeweiligen Schuldnerprofil
angepasst. So werden z.B. auch angemessene
Ratenzahlungen vereinbart und überwacht.
Sollten alle außergerichtlichen Maßnahmen zum Forderungseinzug
ohne Erfolg bleiben, wird nach Absprache das
gerichtliche Mahnverfahren durch uns eingeleitet. Nur für
den Fall, dass der Schuldner ein Rechtsmittel einlegt, entscheiden
Sie, ob durch einen uns angeschlossenen Rechtsanwalt
Klage erhoben werden soll.
Nach Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder
Urteil) ist die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner
möglich, um so auch weiterhin Ihre Forderung durchzusetzen. |
Die Bearbeitung von bereits rechtskräftig titulierter Forderungen übernehmen wir gegen eine geringe Gebühr. Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine zuvor vereinbarte Erfolgsprovision. Hier können Sie also nur gewinnen. |